Ab dem 01.04.2025 werde ich mich mit einem Sitz für Physikalische und Rehabilitative Medizin der Kasenärztichen Vereinigung Bremen in der Parkstraße 123 in Bremen niederlassen.  Als gesetzlich Versicherte kann unsere Praxis somit mit Ihrer Krankenkasse die normalen gesetzlichen Leistungen direkt abrechnen. 

 

Wer - auf freiwilliger Basis - über den Tellerrand der Schulmedizin schauen möchte, kann zusätzlich Leistungen der ganzheitlichen Medizin in Anspruch nehmen. Dazu zählt zum Beispiel die Osteopathie, Faszientherapie, Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht, Orthomolekulare Medizin (oral oder per Injektion/Infusion), Bioresonanztherapie.

 

Die Abrechnung der Zusatzleistungen (auch IGEL = individuelle Gesundheitsleistungen genannt) erfolgt nach der aktuellen amtlichen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  Für die Leistungen der Osteopathischen Medizin erfolgt die Analog-Abrechnung nach § 6 Abs. 2 der GOÄ nach den derzeit gültigen (01.10.2005).

 

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattet in der Regel die vollen Kosten der Behandlungen.   Eine Gewährleistung für die Übernahme kann ich allerdings nicht garantieren.

 

Immerhin beteiligen sich viele gesetzliche Kassen (u.a. HKK, HEK, Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, DAK, BKK Mobil Oil,  AOK Bremen / Niedersachsen...) an den Behandlungskosten der Osteopathie, da ich eine gelistete Osteopathin bin. 

Hierfür benötigen Sie ein Privatrezept über Osteopathie (welches ich Ihnen ausstellen kann) und können dieses mit der bereits an mich beglichenen Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

Für die anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen kann ich jedoch keine Gewährleistung übernehmen.

 

Die Kosten für Selbstzahler betragen - je nach Behandlungsumfang - zwischen 150-170 Euro (Zeiteinheit 50 Minuten).